Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AIBA – Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten in Liechtenstein ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der e+ Akademie, erreichbar unter der URL https://e-akademie.li   

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.

Teile der Website können wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise mit den WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AAA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar sein.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bestimmte Angebote wie Online-Lernangebote werden in Zusammenarbeit mit externen Stellen wie z.B. der Europäischen Kommission (EUC) und mit externen Dienstleistern erstellt. Es ist im Erstellungsprozess nicht umfassend möglich, alle Detailkriterien der Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit zu berücksichtigen, aufgrund von externen Vorgaben zur Sprache und Visibilität. Zusätzlich sind nicht alle Inhalte in einfacher Sprache verfügbar, da diese im Original durch die ursprüngliche, veröffentlichende Stelle nicht bereitgestellt wird und eine eigenständige Veränderung nicht zulässig ist. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
    In den Online-Kursen steht nicht für jeden auf Audio bzw. Video basierten Kurs eine Alternative für zeitbasierte Medien zur Verfügung. In den meisten Fällen kann jedoch mit der Einstellung von automatisierten Untertiteln bei der Wiedergabe ein textuelles, equivalentes Informationsmedium abgerufen werden.

  2. Unverhältnismässige Belastung
    In den videobasierten Online-Kursen wurde auf eine Übersetzung in die Gebärdensprache verzichtet, da eine diesbezügliche Prüfung zum Zeitpunkt der Erstellung hervorbrachte, dass diese Übersetzungen je nach deutschsprachiger Region jeweils unterschiedliche Übersetzungen erforderlich machen.

  3. Die nachfolgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
    Sämtliche Dokumente, Formulare, Anleitungen etc., die durch externe Stellen zur Verfügung gestellt werden und hier die e+ Akademie nur als Sammelgefäss diese zur Information und zum Download für die begünstigte Zielgruppe zur Verfügung stellt.

 

Zusammenfassend:

Alle Inhalte orientieren sich an den Vorgaben der Europäischen Kommission zum Programm Erasmus+ (https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de ) und ESK (https://youth.europa.eu/solidarity/mission_de) sowie der Organisatoren für die weiteren Programme wie Worldskills (https://worldskills.org) und eea-Grants (https://eeagrants.org ). Auf diesen Webseiten sind sämtliche Inhalte vollkommen barrierefrei abrufbar.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde 2025 erstellt und am 30.06.2025 zuletzt überarbeitet.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Agentur für Bildungsangelegenheiten in Liechtenstein durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Diese basierte auf Grundlage einer eingehenden Prüfung gemäss Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 mit KI-basierter Unterstützung durch eine automatisierte Bewertung.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

mailto:info@aiba.li

 

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit der Website https://e-akademie.li gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden. Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.

Amt für Soziale Dienste

Postplatz 2

9494 Schaan

digitale-barrierefreiheit@llv.li